I.
Die Stiftung soll den Namen Jens Hibbe Stiftung führen, ihren Sitz in Berlin haben die Rechtsfähigkeit nach § 80 BGB erlangen.
II.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck der Stiftung ist die Förderung
a) der Wissenschaft und Forschung,
b) der Altenhilfe sowie
c) der Mildtätigkeit.
Die Einzelheiten über die Verwirklichung der Stiftungszwecke werden in der Stiftungsverfassung geregelt.
III.
Ich statte die Stiftung mit folgendem Vermögen aus:
• Grundstockvermögen in Höhe von 100.000 Euro (in Worten: einhunderttausend Euro).
IV.
Die Stiftung soll von einem Stiftungsvorstand gesetzlich vertreten werden, der die Stiftung zusammen mit einem Kuratorium verwaltet. Die Einzelheiten werden durch die Stiftungssatzung geregelt. Dem ersten Stiftungsvorstand gehören an:
1. Der Stifter, Herr Helge-Werner Benke, Hubertusstraße 19, 10365 Berlin
2. Herr Stefan Weise, Karl-Richter-Straße 20, 80393 München
V.
Für die Stiftung gilt die anliegende Stiftungsverfassung; sie ist wesentlicher Bestandteil dieses Stiftungsgeschäfts.